Neue Regeln und Gesetze: Das ändert sich im Februar in Deutschland

desDas reaktionäre Motiv bei der Wahl der Namen der Gesetze ist wohl der Ausdruck von Volksnähe. “Wind on Land Act” heißen die neuen Bundesregelungen zum Windenergieausbau, die Länder unter Druck setzen sollen, die beim Windenergieausbau noch nicht so schnell vorangekommen sind.

Das Thema ist zwischen Nord und Süd, zwischen Bund und Ländern und vielen Kommunen umstritten. Ab Februar dürfte zumindest die rechtliche Seite etwas klarer werden. Mit den „Wind-auf-Land-Blättern“ will die Bundesregierung das Erreichen der Klimaziele ermöglichen und die Flächen erweitern, auf denen Windenergieanlagen installiert werden können. Dies ist eine der im Februar beobachteten Vorschriften und Neuerungen.

Bisher sind nach Angaben der Bundesregierung 0,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie an Land vorgesehen – tatsächlich stehen aber nur 0,5 Prozent zur Verfügung. Das neue Gesetz soll sicherstellen, dass bis 2032 zwei Prozent der Landesfläche für Windkraftanlagen reserviert werden. Bis 2027 sollen 1,4 Prozent der Fläche für Windenergie zur Verfügung stehen. Re-energetisierende Maßnahmen an einem Ort sind vorzuziehen.

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„Wir verteilen es regional gerecht unter Berücksichtigung von Luftverhältnissen, Natur- und Artenschutz und örtlichen Regelungen“, sagt Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Es ist Sache der Bundesländer zu entscheiden, wie sie die Ziele ihres Territoriums erreichen. „Aber wir lehnen eine Vorsorgeplanung ab“, sagt Habeck.

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Das funktioniert so: Bundesländer können weiterhin Mindestabstände beschließen, müssen aber dafür sorgen, dass sie die Ziele ihrer Region erreichen und so zum Ausbau der Windenergie beitragen. Andernfalls entfällt der Abstand von einem Kilometer zwischen Wohngebäuden und Windkraftanlagen.

Auch die Errichtung von Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten will die Bundesregierung genehmigen. Ziel: Bis 2030 müssen 80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen, um bis 2045 Treibhausgasneutralität zu erreichen.

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Vorzeitiges Ende des Pandemieschutzes

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung läuft am 2. Februar vorzeitig aus. Sie sollte ursprünglich bis zum 7. April laufen. Bundesarbeitsminister Hubertus Hale (SPD) sagt, besondere Hygienevorkehrungen hätten gerade in der Hochphase der Pandemie, die die Regelung jüngst außer Kraft setzte, wichtige Dienste geleistet.

Aufwändige Sicherheitsmaßnahmen hätten eine Ansteckung im Unternehmen verhindert und damit Arbeits- und Produktionsausfälle vermieden. Doch die Zahl der Neuerkrankungen geht aufgrund der zunehmenden Immunität in der Bevölkerung rapide zurück. Bundesweit einheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz seien nicht mehr notwendig, so der Minister.

In öffentlichen Verkehrsmitteln und im Fernverkehr besteht Maskenpflicht.

Ebenfalls am 2. Februar gilt im Fernverkehr der Deutschen Bahn keine Maskenpflicht mehr. Nach dieser Entscheidung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) haben die Länder nachgezogen und ihrerseits beschlossen, die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr zu beenden. Ab Anfang Februar gilt landesweit keine Maskenpflicht mehr in Bussen und Bahnen.

In Hamburg und Nordrhein-Westfalen soll die Regelung nach Angaben der dortigen Landesregierungen am 1. Februar auslaufen. In Bremen, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und im Saarland soll dies am 2. Februar der Fall sein, berichtete “Tegeschau”. Neun weitere Länder haben die Maskenpflicht im Nahverkehr bereits abgeschafft oder zumindest ihre Abschaffung bis Anfang Februar angekündigt. Thüringen beendet die Maskenpflicht am 3. Februar – und damit als letztes Bundesland.

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Die Corona-Herrschaft im Nahverkehr

Inzwischen hat auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ein bundesweites Ende der Maskenpflicht in Arztpraxen gefordert. Auch der Bundesverband der Hausärzte hat sich dafür ausgesprochen, aber Martina Wenker, Präsidentin der Niedersächsischen Ärztekammer, ist gegen die Aufhebung der Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen. Wencker sagte der “Neuen Osnabrücker Zeitung”, es sei zumindest leichtsinnig, sie in überfüllten Wartezimmern zu beseitigen, wo Menschen eher andere anstecken. Masken sollten zumindest im Winter weiterhin getragen werden.

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Änderungen am Erste-Hilfe-Kasten

Ab Februar ist ein neues Erste-Hilfe-Set erforderlich. Mit einer einjährigen Übergangsfrist mussten Fahrer bis zum 31. Januar einen Erste-Hilfe-Kasten in ihrem Fahrzeug haben. Denn sie wurde durch die Übernahme der entsprechenden DIN-Norm, die ab dem 1. Februar 2022 gilt, Corona-kompatibel gemacht. Künftig müssen zwei chirurgische oder FFP2-Gesichtsmasken hinzugefügt werden. Aber wenn Ihr alter Erste-Hilfe-Kasten nicht abgelaufen ist, können Sie zwei Masken in der Box oder im Auto tragen.

Zwar nicht zwingend, aber auch sinnvoll: Desinfektionsmittel. Der 40 x 60 cm große Verband wurde ersatzlos gestrichen und einer der beiden Dreiecksverbände konnte entfallen. Wer während der Fahrt kein Erste-Hilfe-Set dabei hat, muss laut ARAG-Experten mit einem Bußgeld von fünf Euro rechnen.

Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei dem Fahrzeug um einen eigenen, privat geliehenen oder einen Mietwagen handelt. Der Fahrer des Fahrzeugs muss sicherstellen, dass die Box an Bord ist. Motorräder sind von dieser Haftung ausgenommen. Übrigens: Seit 1972 sind Verbandskästen im Auto Pflicht.

Dieselfahrverbot in München

Seit Februar dürfen Autos mit der Schadstoffklasse Euro 4 oder schlechter in der Münchner Innenstadt und auf dem Mittleren Ring nicht mehr fahren. Fahrzeuge von Personen, die in einem Dieselgebiet leben, sind jedoch nicht enthalten. Sonderregelungen gelten auch für soziale und pflegerische Unterstützungsdienste, Schichtarbeiter, Versorger von lebensnotwendigen Gütern, im Umland lebende Kranke, zum Beispiel Arztbesuche in der Innenstadt. Sie dürfen auch mit ihren alten Dieseln in die Innenstadt fahren.

Allerdings müssen sie eine Lizenz kaufen, berichtet die Münchner “Abendzeitung”: Drei Tage kosten 50 Euro. Für einen Monat werden 60 Euro, für drei Monate 90 Euro, für sechs Monate 150 Euro und für neun Monate 180 Euro fällig. Benötigen Sie einen Führerschein für das ganze Jahr, zahlen Sie 200 Euro.

Die Euro-4-Norm gilt für Neufahrzeuge von 2006 bis 2011. Berlin, Stuttgart, Hamburg und Frankfurt/Main haben bereits ein Fahrverbot für diese Fahrzeuge ab 2019. Für viele ältere Diesel-Modelle sind laut Kraftfahrt-Bundesamt Umrüstsätze erhältlich. Auch eine Umrechnung von 2 Euro auf 6 Euro ist möglich.

Energie muss weiterhin eingespart werden.

Die Bundesregierung hat kurzfristige Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs ursprünglich bis zum 28. Februar 2023 befristet. Da jedoch weiterhin Bedarf besteht, den Energieverbrauch zu senken und die bisherige russische Energieversorgung noch nicht vollständig durch erneuerbare Energiequellen oder andere erneuerbare Energieträger ersetzt werden kann, soll die Energieeinsparverordnung bis zum 15. April 2023 verlängert werden.

Das bedeutet, die minimale Raumtemperatur an Arbeitsplätzen um ein Grad Celsius und die maximale Temperatur an öffentlichen Arbeitsplätzen um 19 Grad zu senken sowie private Schwimmbäder zu beheizen. Das Händewaschen mit heißem Wasser sollte auch nicht erlaubt sein, wenn die Warmwasserbereitung nur zum Händewaschen verwendet wird. Und der Einsatz von Leuchtreklame ist zwischen 22.00 und 6.00 Uhr verboten.

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