
Nach Facebook wurde auch bei WhatsApp ein Datenleck aufgedeckt. Medienberichten zufolge hat ein Hacker rund 500 Millionen WhatsApp-Handynummern gestohlen und bietet sie im Internet zum Kauf an. Wie er an die Daten kam, ist unklar. Metagroup, zu der auch Facebook und WhatsApp gehören, hat noch keine weiteren Informationen zur Verfügung gestellt.
Doch jetzt scheint eines klar: WhatsApp-Nummern sind echt. Wie „Ruhr Nachrichten“ am 25. November 2022 berichteten, schickte der Hacker einen kleinen Teil seines erbeuteten Datensatzes an die Fachredaktion von „Cybernews“ und diese überprüfte die Daten. Ergebnis: WhatsApp-Nutzern können tatsächlich Nummern zugeordnet werden. Der Hacker schwieg über seine Taten. „Cypbernews“ vermutet nun, dass eine automatisierte Suche, das sogenannte Scraping, dahinterstecken könnte.
Der Hacker soll rund eine halbe Milliarde WhatsApp-Nummern gestohlen haben, darunter rund 6 Millionen Nummern von Nutzern in Deutschland. Betroffenen WhatsApp-Nutzern wird nun mit unerbetener Kontaktaufnahme gedroht. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch gefährlich sein. „Seien Sie vorsichtig mit Nachrichten von unbekannten Nummern und klicken Sie niemals auf irgendwelche Links“, rät Rechtsanwalt Marcel Seifert von BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Es ist auch ratsam, solche Nummern zu sperren.
Ob WhatsApp-Nutzer betroffen sind, kann noch nicht überprüft werden. Aber das sollte der Fall sein, wenn vertrauenswürdige Dienste wie haveibeenpwned.com integrierte Datenbanken haben.
Für die Meta Group ist dies die zweite große Datenschutzverletzung, nachdem Facebook im Frühjahr 2021 Daten durchsickern ließ und von Millionen von Nutzern im Internet zum Verkauf angeboten wurde. Die Landgerichte Oldenburg und Zwickau haben bereits entschieden, dass Facebook den Klägern immateriellen Schadenersatz leisten muss. Laut Gerichten hat Facebook gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen und macht sich daher schadensersatzpflichtig.
Von dem Datenleck betroffene WhatsApp-Nutzer wissen nicht, dass ihre Daten nun missbraucht werden. Wie Facebook können auch sie immaterielle Schäden erleiden.
BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Facebook- und WhatsApp-Nutzern einen kostenlosen Überblick über ihre rechtlichen Möglichkeiten. Schadensersatzansprüche bis zu 5.000 € sind zulässig.
Weitere Informationen: https://bruellmann.de/