
Unterwegs mit Zelt oder Wohnwagen – davon träumen viele Urlauber. Aber wo campen Sie für die Nacht? Deutschland hat strenge Gesetze, die das Wildcampen regeln. Wo du wild campen kannst und was es zu beachten gilt.
Nicht alle Länder erlauben es Ihnen, zu campen, wo immer Sie möchten. Sobald ein Zelt für die Nacht aufgebaut, ein Wohnmobil aufgebaut oder ein Schlafsack ausgepackt wird, gelten besondere Regeln. Ist Wildcampen in Deutschland erlaubt und wenn ja wo? Hier ein Überblick, was Sie beim Wildcampen beachten sollten und welche Bußgelder Ihnen bei Ordnungswidrigkeiten drohen.
Überblick
Der Begriff „Wildcamping“ bezeichnet das Übernachten in einem Camper, Wohnmobil oder Zelt auf Flächen, die nicht ausdrücklich als Camping ausgeschrieben sind. Wenn Sie nur eine kurze Pause machen möchten, fällt dies nicht unter Wildcampen.
Wildcampen ist in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt. Wer sein Zelt auf einer Wiese aufstellt, sein Wohnmobil auf einem Feld- oder Waldweg abstellt oder im Freien campt, riskiert ein saftiges Bußgeld. Allerdings sind die Wildcamping-Regelungen in Deutschland nicht einheitlich, da in jedem Bundesland unterschiedliche Gesetze gelten. Generell regelt das Bundesnaturschutzgesetz, dass alle Straßen, Wege und ungenutzten Flächen im Freien zu Erholungszwecken von jedermann betreten werden dürfen. Bei Wäldern gelten das Bundeswaldgesetz und die jeweiligen Waldgesetze der Bundesländer.
Übernachtungen in Naturschutzgebieten und Nationalparks sind in Deutschland ausdrücklich verboten. Wenn Sie für die Nacht im Freien campen möchten, ist es auch wichtig zu beachten, ob es sich bei dem ausgewählten Platz um Privateigentum handelt. In diesem Fall sollte eine Übernachtung beim Eigentümer im Voraus beantragt werden. Wenn Sie dies nicht tun, kann der Eigentümer eine Beschwerde einreichen.
Wenn Sie mit einem Camper oder Wohnmobil unterwegs sind, dürfen Sie zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit auf öffentlichen Plätzen im Fahrzeug übernachten. Wichtig ist, dass es nicht ausdrücklich durch die Straßenverkehrsordnung verboten ist. Somit ist es möglich, auf einem öffentlichen Rastplatz oder öffentlichen Parkplatz zu übernachten. Wichtig ist hier zu beachten, dass wir hier nur von „schlafen“ sprechen, nicht von „campen“. Daher sollten Campingzubehör und -ausrüstung im Auto aufbewahrt werden und das Hausset ist verboten. Die meisten Camper stellen sich “Wildcamping” jedoch anders vor als die Nacht auf einem Rastplatz.
Lediglich das Zelten des Wohnmobils und das Übernachten in einem offenen Feld- oder Waldgebiet ist untersagt. Zu diesem Zweck muss man in persönliches Eigentum umwandeln, dessen Eigentümer die Erlaubnis eingeholt haben.
Die wichtigsten Informationen zum Wildcampen auf Bundesebene finden Sie hier:
Auf Landesebene gelten unterschiedliche Gesetze. Die Rechtsgrundlage können Sie hier nachlesen:
- Landeswaldordnung und Landeswaldordnung
- Landesnaturschutzgesetz
- Wildcampen in Bayern: Leider nicht. Bayern ist eines der strengsten Bundesländer in Sachen Wildcampen. Grillen und Feuermachen sind ebenfalls strengstens untersagt. Kleine Ausnahmen bilden ausgewiesene Flächen zum Wildcampen, darunter auch Naturcampingplätze, auf denen gegen eine geringe Gebühr übernachtet werden kann.
- Wildcampen Baden-Württemberg: § 44 des Landesnaturschutzgesetzes besagt, dass Wildcampen in Baden-Württemberg nicht erlaubt ist. Im Schwarzwald gibt es jedoch einzelne Trekkingcamps, die legales Campen in der Natur möglich machen. Die Verwaltung des Naturparks Schwarzwald erlaubt bis zu drei Campinggruppen gleichzeitig. Einige Camps sind Wochen im Voraus ausgebucht.
- Wildcampen in Berlin: Auch Wildcampen ist in Berlin verboten und Camper, die eine Übernachtungsmöglichkeit suchen, sind auf das Recht der Vermieter angewiesen.
- Brandenburger Wildcamping: Camper in Brandenburg haben etwas mehr Glück. Passanten dürfen ihre Zelte für eine Nacht in der freien Natur aufstellen. Dies gilt für Reisende, die zu Fuß, zu Pferd oder auf dem Wasser unterwegs sind. Allerdings sollte man auch darauf achten, was Privateigentum und was öffentlicher Raum ist.
- Wildcampen in Bremen: Mangels natürlicher Plätze, die zum Übernachten einladen, gibt es in Bremen keine speziellen Gesetze, die das Wildcampen regeln. Generell gilt hier, dass das Übernachten in der freien Natur mit oder ohne Zelt nur mit Genehmigung möglich ist. Camping ist im Naturschutzgebiet strengstens verboten.
- Hamburger Wildcamping: Das Hamburger Landeswaldgesetz besagt, dass das Campen und Parken in Wäldern oder Grünanlagen nur mit Erlaubnis der Waldeigentümer oder Behörden erlaubt ist. Auch bei ausdrücklicher Erlaubnis des Waldeigentümers kann die Behörde die Erlaubnis verweigern. Wildcampen ist in Hamburg strengstens verboten.
- Wildcampen in Mecklenburg-Vorpommern: Wer übernachten möchte, kann dies in Mecklenburg-Vorpommern tun. Mit einem Zelt oder Wohnwagen nach § 29 Landesgesetz ist dies jedoch nicht möglich. Ausnahmen sind möglich, müssen aber durch Einholen der Erlaubnis der Forstbehörde und Zustimmung des Waldeigentümers geklärt werden.
- In freier Natur in Niedersachsen: Auch Camping im Freien ist in Niedersachsen ohne ausdrückliche Erlaubnis des Waldbesitzers nicht erlaubt.
- Nordrhein-Westfalen: Wildcampen ist in Nordrhein-Westfalen nach Landesforstgesetz verboten. Der Naturpark Hohes Venn-Eifel bietet jedoch gesetzlich die Möglichkeit, im Freien zu übernachten.
- Wildcampen in Hessen: Auch in Hessen ist Wildcampen verboten. Auch hier ist eine ausdrückliche Genehmigung des Wald- oder Grundstückseigentümers einzuholen.
- Rheinland-Pfalz Wildcamping: Wildcampen in Rheinland-Pfalz ist nur mit Erlaubnis des Waldbesitzers erlaubt. Es gibt aber auch Trekkingcamps, die es ermöglichen, für zehn Euro pro Nacht unter freiem Himmel zu übernachten. Beide liegen im Hanserker und Pfälzerwald.
- Unter freiem Himmel im Saarland: Wildcampen im Saarland ist laut Forstgesetz verboten.
- Wildcampen in Sachsen: Auch Wildcampen ist in Sachsen verboten. Es ist jedoch möglich, in einzelnen Naturparks unter freiem Himmel zu übernachten. Camper müssen dafür ihr Auto vor dem Naturschutzgebiet parken und zu den Zelten im Elbsandsteingebirge oder auf die Steilküste in der Sächsischen Schweiz wandern. Sie können hier in einem Schlafsack schlafen.
- Sachsen-Anhalt: Auch hier ist für das Wildcampen eine eindeutige Genehmigung erforderlich.
- Schleswig-Holstein: In Schleswig-Holstein ist das Übernachten in der freien Natur mit Wohnmobil oder Wohnmobil ohne ausdrückliche Genehmigung verboten. Allerdings gibt es eine Initiative für Zeltübernachtungen namens „Wildes Schleswig-Holstein“, die Übernachtungen in der Natur anbietet.
- Thüringen Wildcampen: Nach Paragraf zehn des Forstgesetzes ist das Wildcampen in Thüringen ohne Erlaubnis der Eigentümer und Behörden verboten.
Wie bei den Gesetzen sind auch die Strafen für illegales Wildcampen nicht einheitlich geregelt. Oft sind sie auch auf die Gunst des Beamten angewiesen, der illegale Wildcamps festnimmt. Grundsätzlich gilt Wildcampen in Deutschland als Ordnungswidrigkeit und nicht als Straftat. Wildcamper können je nach Vergehen mit einem Bußgeld zwischen fünf und 5.000 Euro belegt werden.
Wildcampen ist nicht in allen europäischen Ländern so streng reglementiert wie in Deutschland. Camping im Freien ist in einigen Ländern legal. In den baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen ist Wildcampen erlaubt. Ausnahmen sind Nationalparks, Naturschutzgebiete und Privatgrundstücke. Wildes Campen ist in Finnland, Norwegen und Schweden mit öffentlichem Zugangsrecht erlaubt. Dies gilt auch für Privateigentum. Eine Ausnahme bilden landwirtschaftliche Flächen. Wenn Sie Ihr Zelt auf Privatgrundstücken aufschlagen, müssen Sie darauf achten, dass Sie den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand zu Privathäusern und Siedlungen einhalten. Alle öffentlich zugänglichen Bereiche bieten potenzielle Übernachtungsmöglichkeiten. Allerdings können hier maximal zwei Nächte verbracht werden.
Auch Wildcampen ist in Schottland erlaubt. Während in England und Wales unterschiedliche Gesetze gelten, dürfen Wildcamper in Schottland ihre eigenen Zelte aufstellen. Der Scottish Outdoor Access Code regelt das Camping und Verhalten im Freien. Auch hier stehen Naturschutzgebiete und Nationalparks unter besonderem Schutz.
Ein respektvoller Umgang mit der Umwelt hat bei einer Übernachtung in der freien Natur höchste Priorität. Daher ist es besonders wichtig, die Nachtruhe von Tieren und Anwohnern nicht zu stören, alle anfallenden Abfälle beim Verlassen einzupacken und tatsächlich auf die Toilette zu gehen, um auf die Toilette zu gehen. Wichtig ist auch, dass Lagerfeuer vor allem in den heißen Sommermonaten nirgendwo erlaubt sind.
Biwakieren kann eine attraktive Alternative zum Wildcampen sein. Ein Biwak bedeutet, ohne Zelt unter freiem Himmel zu übernachten. Es ist viel einfacher als in einem Zelt draußen in Deutschland zu schlafen. Laufen ist in Deutschland weder ausdrücklich erlaubt noch ausdrücklich verboten. An den meisten Orten ist es jedoch möglich, ohne Zelt zu übernachten. Allerdings sind hiervon auch Naturschutzgebiete ausgenommen.
Mittlerweile gibt es in Deutschland legale Wildcamping-Möglichkeiten für Wildcamper. Dafür gibt es tolle Apps wie AlpacaCamping oder MyCabin. Alpaca Camping verfügt über mehr als 2500 Stellplätze auf dem Land, weit weg von der Hektik der Campingplätze. MyCabin bietet seinen Kunden auch ein Campingerlebnis mitten in der Natur mit echtem Wildcamper-Feeling. Hier stellen Vermieter ihre privaten Übernachtungsplätze zur Verfügung. Camping-App.eu hilft auch bei der Suche nach Stellplätzen in ganz Europa.